#273: MS und Arbeitsrecht. Ein Wegweiser zu Deinen Rechten mit Fachanwalt Oliver Dünow

Arbeitsrecht spielt für Menschen mit MS eine große Rolle. Das beginnt beim Vorstellungsgespräch und geht weiter bei Weiterbildungen, Beförderungen und Rechten, wenn es um bestehende oder hinzukommende Einschränkungen geht. Was darf man? Welche Unterstützungen sind möglich? Wer sind Ansprechpartner? Und in welchen Situationen wird es schwierig das Beschäftigungsverhältnis beizubehalten?

Generell gilt, je größer das Unternehmen, desto mehr Möglichkeiten gibt es auf Einschränkungen einzugehen. Und bei unzulässigen Fragen darf man lügen, solange dadurch niemand gefährdet wird.

Herr Dünow gibt einen guten Überblick über viele Aspekte, die bei MS-Patienten zum Tragen kommen können und gibt Hinweise an wen man sich im Bedarfsfall wenden kann.

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Inhaltsverzeichnis

Vorstellung – Wer ist Oliver Dünow?

Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder (19 und 17). Zu meinen Hobbies gehören Tennis und Fußball. Ich lebe als Fan und Mitglied von Fortuna Düsseldorf im Ruhrgebiet.

Außerdem verreise ich gerne mit meiner Familie und bin USA- und Frankreich-Fan.

Des weiteren lese ich gerne und genieße den Samstag vor dem Fußball mit Zeitungslesen und einem schönen Frühstück.

Persönliche Motivation für Beruf?

Ich bin mit Leib und Seele seit 25 Jahren als Anwalt tätig, u.a. als Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht. Mir macht meine Arbeit und der Umgang mit Menschen und deren vielfältigen Situationen großen Spaß, auch wenn ich manchmal vielleicht gar nichts erreichen kann – dann habe ich es hoffentlich so erklärt, dass es verstanden werden kann; die MandantInnen haben das Gefühl, dass sie alles versucht haben und ich habe dabei unterstützt.  

Kommunikation und Offenlegung der Diagnose

Muss ich meine MS-Diagnose im Bewerbungsgespräch offenlegen, und welche Rechte habe ich?

Nein, eine Diagnose der MS muss grundsätzlich nicht offengelegt werden (Es gibt Ausnahmen, dazu später mehr.) – niemand ist verpflichtet, sich selbst zu benachteiligen, und häufig ist die vorschnelle Mitteilung der Diagnose einer chronischen Erkrankung gleichbedeutend mit dem Ende des Bewerbungsverfahrens. Manchmal kann es aber sinnvoll sein, selbst in die Offensive zu gehen.

Wie sollte ich mit Informationen über meine MS-Diagnose gegenüber Vorgesetzten und Kollegen umgehen? Gibt es empfohlene Strategien?

Offenheit ist immer gut im Umgang mit dem Arbeitsumfeld, wobei man bedenken sollte, dass immer noch viel Unkenntnis herrscht und viele Menschen abenteuerliche Vorstellungen von der MS haben. Ich würde hier individuell auf das bestehende Arbeitsumfeld achten und sodann entscheiden, wie ich kommuniziere. In einer vertrauten Umgebung ist es eher möglich, offen über eine Erkrankung zu sprechen und auch deutlich zu machen, was die Diagnose bedeutet und was sie nicht bedeutet; außerdem sehen viele Vorgesetzte, dass Betroffene eben besonders motiviert sein können. In einem eher „problematischen“ Arbeitsverhältnis, wo es vielleicht schon Dissonanzen gibt, ist dagegen eher Vorsicht geboten. Es kommt leider auch vor, dass Mitarbeitende, die einen einfühlsamen und hilfsbereiten Eindruck machen, sich plötzlich distanzieren oder auch schon einmal „hintenrum“ reden.

Welche Gründe sprechen dafür, offen mit meiner MS-Diagnose umzugehen, und welche Argumente gibt es, diese zu verschweigen?

Wie schon gesagt, kann ein offener Umgang viel Verständnis für die Situation der betroffenen Person erzeugen, oft heißt es hinterher, hätten wir das gewusst…Dann besteht oft die Bereitschaft, Hilfsmaßnahmen zu ermöglichen oder eine Umorganisation mit KollegInnen zu besprechen. Viele Mitarbeitende sind häufig erstaunt, dass eine von einer chronischen Erkrankung betroffene Person gleichwohl weiterarbeitet, trotz der Belastungen; das bringt häufig viel Anerkennung mit sich. Und es ist auch manchmal sehr schwer, die Belastung zu verbergen, so dass meist Nachfragen kommen, was denn los sei usw. Dem kann man vorbeugen, indem man offen mit der Diagnose umgeht. Auch merken viele Menschen, wie viel Glück sie haben, nicht betroffen zu sein.

Andersherum kommt auch gelegentlich so etwas wie Neid auf, warum denn die betroffene Person möglicherweise Erleichterungen erfährt, wo doch alle „Normalen / Gesunden“ wie gehabt weiterarbeiten müssten, es entsteht dann schnell eine Mobbing-ähnliche Situation, die schwer in den Griff zu bekommen ist.

Ein Verschweigen kann dann sinnvoll sein, wenn die Beeinträchtigung bei der Arbeit nicht so stark ist, dass sie direkt auffällt. Schließlich kommt man schnell in Erklärungsnot, wenn die Diagnose einmal eröffnet ist.

Letztlich sollte die Frage, wie mit der MS umgegangen wird, von der Arbeitsumgebung, der Einschätzung der Empathie der Mitarbeitenden und vor Allem der Vorgesetzten abhängig gemacht werden. Es sollte vor einer so weitreichenden Entscheidung auf jeden Fall in der Familie oder im engsten Freundeskreis überlegt und abgewogen werden, wie man sich am besten verhält. Denn ist die Diagnose erst einmal eröffnet, bekommt man sie nicht mehr geheim gehalten.

Rechtliche Verpflichtungen und Schutzmaßnahmen

Wie verhalte ich mich bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung in Bezug auf meine MS-Erkrankung?

Das ist eine gute und nicht leicht zu beantwortende Frage. Zunächst einmal hat der Betriebsarzt wie jeder andere Arzt auch eine Schweigepflicht und würde sich sogar strafbar machen, wenn er dagegen verstößt. Damit darf er eine ihm anvertraute MS-Diagnose nicht weitergeben (eine Ausnahme gibt es nur bei einer drohenden Gefahr wie z.B. ein Staplerfahrer in einem Hochregallager, der sich angesichts von Visusstörungen weigert, einen anderen Arbeitsplatz aufzunehmen). Einstellungsuntersuchungen und damit verbunden Fragen nach einer chronischen Erkrankung sind aber nur dann zulässig, wenn sie für das Arbeitsverhältnis wirklich nötig sind. Im Zweifel darf daher eine entsprechende Frage des Betriebsarztes auch falsch beantwortet werden: verbotene Fragen geben ein Recht zur Lüge!  Es ist daher eher ratsam, erst einmal nichts bekannt zu machen; außerdem ist es die Aufgabe des Betriebsarztes zunächst, für die Arbeitssicherheit im Betrieb zu sorgen. Weiß die/der Betroffene also von einer bevorstehenden Eingangsuntersuchung, bitte überlegen, ob die Erkrankung zeitnah zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führen kann. Nur dann ist die Frage relevant.

Unter welchen Umständen bin ich rechtlich verpflichtet, meine MS-Diagnose oder daraus resultierende Einschränkungen dem Arbeitgeber mitzuteilen?

Eine solche Verpflichtung besteht nur dann, wenn absehbar ist, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer für längere Zeit die Arbeit nicht oder nur eingeschränkt wird bewältigen können. Das gilt also dann für eine entsprechende Frage des Arbeitgebers vor/bei der Einstellung. Wenn im Laufe des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Verschlechterung eintritt oder eine neue MS-Diagnose erstellt wird, muss dies nicht mitgeteilt werden.

Steht mir als MS-Patient ein erhöhter Kündigungsschutz zu, und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Einen erhöhten Kündigungsschutz gibt es bei einer Schwerbehinderung von mindestens 50%. Dann ist eine Kündigung unwirksam, auch wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis hat. Allerdings kann der Arbeitgeber einen Antrag bei dem Integrationsamt – früher Hauptfürsorgestelle – stellen, und sich eine Erlaubnis zur Kündigung holen. Das ist aber meist schwierig und langwierig.

Kann ich wegen meiner MS-Erkrankung gekündigt werden und welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zu, um mich dagegen zu wehren?

Ja, eine Kündigung ist grundsätzlich möglich. Eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber zumindest für ein Jahr hinnehmen, oft auch länger (je nach Region des Arbeitsgerichtes). Es muss eine Prognose für die Zukunft mithilfe ärztlicher Unterlagen gestellt werden. Wenn diese Prognose dauerhaft schlecht ist, kann es zur Beendigung kommen. Allerdings muss abschließend immer zwischen den Rechten der Beteiligten abgewogen werden (z.B. Alter des/der Betroffenen, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen etc.) Grundsätzlich sollte man sich gegen eine Kündigung immer wehren; das geht vor dem Arbeitsgericht (ganz wichtig: Dreiwochenfrist ab Zugang der Kündigung beachten!!). In vielen Fällen kann, wenn schon das Arbeitsverhältnis nicht gerettet werden kann, eine Abfindung erreicht werden. Und lassen Sie sich bitte anwaltlich oder gewerkschaftlich vertreten, so kann man viele Fehler vermeiden. Die Kosten trägt eine Rechtsschutzversicherung, für Betroffene mit geringerem Einkommen kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, dann zahlt die Staatskasse für den Anwalt.

Arbeitsplatzanpassung und Flexibilität

Inwieweit kann ich Flexibilität bezüglich Anwesenheit, Pausenplanung, Home-Office und flexibler Arbeitsgestaltung von meinem Arbeitgeber erwarten?

Das hängt ganz vom Arbeitgeber und vom Arbeitsplatz ab. Natürlich muss man dann (wenn man eine Anpassung in Anspruch nimmt) mit offenen Karten spielen, und das will gut überlegt sein (s.o.). Ist es ein Büroarbeitsplatz z.B. ohne Publikum, wird es eher gehen als z.B. in einer Werkstatt, wo man „am Stück“ arbeiten muss. Eine rechtliche Verpflichtung (sog. „leidensgerechter Arbeitsplatz“) besteht nur, wo es tatsächlich machbar und dem Arbeitgeber wirtschaftlich zumutbar ist. Das ist oft eine Frage des Einzelfalles.

Welche Rechte habe ich auf Anpassungen meines Arbeitsplatzes, um meine Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern und wer hilft mir dabei?

Wie schon gesagt, gibt es das Recht auf einen „leidensgerechten Arbeitsplatz“. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten verpflichtet ist, der betroffenen Person das Arbeiten zu ermöglichen, so wie es die Erkrankung erfordert: beispielsweise ein höhenverstellbarer Schreibtisch, sonstige logistische Unterstützung (hierfür kann es auch von der Krankenkasse finanzielle Unterstützung geben), längere Pausen etc. In größeren Betrieben gibt es einen Schwerbehindertenbeauftragten, auch die Personalvertretung kann helfen. Auch das Integrationsamt (früher die Hauptfürsorgestelle) können unterstützen. Natürlich kann auch der Arbeitgeber selbst angesprochen werden. Häufig ist es so, dass bei einem Hinweis auf mögliche externe (finanzielle) Hilfe – worüber meist Unkenntnis besteht – einiges bewegt werden kann!

Umgang mit Krankheitsprogression und Diskriminierung

Welche Auswirkungen hat eine Verschlechterung meiner MS auf mein Arbeitsverhältnis und welche rechtlichen Schritte muss ich eventuell einleiten?

Zunächst einmal ist dann zu überlegen, ob und inwieweit man den Arbeitgeber einweiht (s.o.). Dann muss geschaut werden, inwieweit die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist; bei einer temporären Beeinträchtigung, wie durch einen Schub, ist erst einmal nichts zu tun. Anderenfalls ist das Gespräch zu suchen, um im Sinne einer machbaren Anpassung der Umgebung das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit gibt es ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement, hieß früher einfach Wiedereingliederung): hier wird ausprobiert und wie bei stufenweiser Anpassung der Arbeitszeit die Arbeit „geschafft“ werden kann. Steht eine andere, besser passende Stelle zur Verfügung, können sich allerdings Verschlechterungen bei der Vergütung ergeben (z.B. Durch den Wegfall von Überstunden- oder Erschwerniszuschlägen, eine andere Eingruppierung oder geringere Arbeitszeit). Ein Anspruch auf eine Weiterzahlung der bisherigen Vergütung besteht dann nicht. Evtl. kann hier eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung etwas auffangen.

Ratsam ist es in jedem Falle, bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung oder auf Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person zu stellen, weil dann ein gewisser Kündigungsschutz (s.o.) gesichert werden kann. 

Wie bin ich vor Diskriminierung aufgrund meiner Erkrankung am Arbeitsplatz geschützt, und an wen kann ich mich wenden, falls ich Diskriminierung erlebe?

Das ist leider ein Problem – es gibt natürlich gesetzliche Verbote der Diskriminierung wie im AGG oder SGB IX. Eigentlich ist das in erster Linie Aufgabe des Arbeitgebers. Auch soll die Schwerbehinderten- oder Personalvertretung aufpassen, dass so etwas nicht passiert. Das Arbeitsgericht kann auch Maßnahmen anordnen; aber es ist letztlich immer eine Frage des Betriebsklimas. Die Erfahrung sagt, dass oft ein offener Umgang und gezielte Informationen zu einer chronischen Erkrankung Vorurteile entschärft und so die Gefahr einer Diskriminierung, des Mobbings oder auch nur des Geraunes auf dem Flur deutlich reduziert.

Berufliche Entwicklung und soziale Sicherheit

Wie wirkt sich meine MS-Erkrankung auf Möglichkeiten zur Weiterbildung und Karriereentwicklung aus, und welche Unterstützung steht mir zu?

Selbstverständlich steht eine MS-Erkrankung einer Weiterbildung oder weiterer Schritte auf der Karriereleiter grundsätzlich nicht entgegen. Betroffene haben unter bestimmten Umständen Ansprüche auf Weiterbildung, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten oder zu verbessern. Hier hilft das Integrationsamt auch mit Beratungsangeboten. In größeren Betrieben hilft auch die Schwerbehindertenvertretung.

Welche sozialrechtlichen Ansprüche und finanziellen Unterstützungen gibt es für MS-Betroffene im Berufsleben?

Zunächst gibt es fünf Urlaubstage mehr im Jahr, wenn eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegt.

Sodann gibt es diverse Zuschüsse und Sachleistungen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit bzw. des Arbeitsplatzes: Trainingsmaßnahmen, Arbeitsassistenz (also Unterstützung bei der Bewältigung des Arbeitsalltages) und nicht zuletzt Rehabilitation. Der Arbeitgeber (das ist nicht immer bekannt!) kann Zuschüsse für die „leidensgerechte“ Gestaltung des Arbeitsplatzes oder Umgestaltung von Arbeitsprozessen erhalten, damit die/der Betroffene hier weiter arbeiten kann.

Wie kann ich meine langfristigen beruflichen Perspektiven und meine Lebensqualität trotz MS positiv gestalten?

Das hört sich vielleicht etwas zynisch an, ist aber keinesfalls so gemeint: ich würde trotz aller Schwierigkeiten versuchen, den Spaß an der Arbeit zu erhalten und allen, die Bescheid wissen, das deutlich machen. So behalten Sie eine Struktur, die Halt im Tagesablauf gibt, und eine soziale Wertschätzung, die mit der Arbeit verbunden ist. Von denen, die um die Erkrankung wissen, werden Sie besonderen Respekt erhalten.  

Verabschiedung

Welche Internet-Seite oder Erstanlaufstelle für weitergehende Beratung können sie zum Thema Arbeitsrecht bei MS empfehlen?

Die DMSG (dmsg.de) macht eine gute Beratung, auch helfen hier die Gewerkschaften mit guten Tipps.

Möchten sie den Hörerinnen und Hörern noch etwas mit auf dem Weg geben?

Ja unbedingt. Ich weiß aus meiner anwaltlichen Erfahrung, welch große Schwierigkeiten Menschen mit einer MS im Arbeitsleben haben. Ich bitte Sie hier nicht aufzugeben, sondern für Ihre Rechte einzutreten, sich immer Rat und/oder Hilfe zu holen. Oft ist Unsicherheit und Unkenntnis im Umgang mit einer chronischen Erkrankung für Arbeitgeber und Kolleginnen der Grund für eigenartiges Verhalten oder schlichtweg Ignoranz des Themas. Versuchen Sie das Thema offen und selbstbewusst anzugehen, wo Sie können, und Sie werden oft sehen, dass es mehr Verständnis und Hilfsbereitschaft gibt, als oft gedacht wird.

Vielen Dank an Oliver Dünow für seine praktischen Tipps und die Ermutigung im Arbeitsleben zu bleiben und sich falls nötig dafür anwaltliche Unterstützung zu holen.

Bis bald und mach das Beste aus Deinem Leben,
Nele

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Nele von Horsten

Blogger & Patient Advocate

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