Heute geht es um das wichtige Thema der Pharmakovigilanz im allgemeinen und spezifisch auf MS-Therapien bezogen. Multiple Sklerose gehört zu den neurologischen Erkrankungen, die in den letzten 30 Jahren einen Wandel von nicht vorbeugend behandelbar zu einer großen Füllen an Behandlungsoptionen erlebt hat vor allem im schubförmigen Verlauf. Je nach Aktivität der Erkrankung stehen verlaufsmodifizierende Medikamente von niedrigen bis hohen Wirksamkeitslevel zur Auswahl.
Dabei ist es natürlich wichtig nicht nur die Wirkung, sondern auch mögliche Nebenwirkungen zu kennen, und möglichst für jede Patientin und jeden Patienten die passende Therapie zu finden. Dr. Nora Möhn erklärt im Interview alle Stadien der Überwachung und Sicherheit von der Entwicklung bis nach der Zulassung eines Medikaments und wie vielseitig Pharmakovigilanz stattfindet. Damit jede Person, die von MS betroffen ist, eine klare Vorstellung davon hat, wie Sicherheit bei MS-Therapien gewährleistet, überwacht und fortlaufend verbessert wird. Denn eine gut überwachte wirksame Therapie, die die MS ausbremst, trägt vor allem langfristig zu einem selbstbestimmten und erfüllten Leben bei.
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Inhaltsverzeichnis
Vorstellung Nora Möhn
Mein Name ist Nora Möhn, ich bin 32 Jahre alt und arbeite seit 2016 an der MHH in Hannover in der Klinik für Neurologie. Meine klinischen und wissenschaftlichen Schwerpunkte sind die Neuroimmunologie und die Neuroonkologie. Unter anderem betreue ich die MS-Sprechstunde und bin im Liquorlabor der MHH tätig. Bereits seit dem Studium wohne ich in Hannover und fühle mich hier sehr wohl. In meiner Freizeit treffe ich mich gerne mit Freunden bei einem Glas Wein oder gehe auf Konzerte. Da ich eine Fernbeziehung nach Halle (an der Saale) führe, bin ich allerdings auch viel mit der Deutschen Bahn unterwegs, sodass gar nicht allzu viel Zeit für weitere Hobbies bleibt.
Persönliche Motivation für den Beruf?
Medizin studieren wollte ich bereits seit der 7. Klasse, wo mich im Bio-Unterricht die Vorgänge im menschlichen Körper total fasziniert haben. In der Uni und im Pflegepraktikum habe ich dann schnell gemerkt, dass der Beruf als Ärztin tatsächlich das ist, was ich später machen möchte. Für die Neurologie habe ich mich seit dem Pflegepraktikum begeistert, wo ich viel Kontakt zu neurologisch kranken Patient*innen hatte. Ich finde das Fach unglaublich vielfältig und spannend. Die Tatsache, dass man bereits durch die körperliche Untersuchung ganz viel über die Ursache bzw. den Ursprung der Symptome herausfinden kann, macht die Neurologie für mich besonders reizvoll. Und entgegen der landläufigen Meinung kann man in der Neurologie mittlerweile auch viele Erkrankungen sehr gut und z.T. mit den innovativsten Therapieansätzen behandeln – dazu gehört u.a. ja auch die MS.
Einführung in die Pharmakovigilanz
Was bedeutet Pharmakovigilanz und warum ist sie so wichtig?
Unter Pharmakovigilanz versteht man ganz grundsätzlich jegliche Aktivitäten und Maßnahmen, die darauf abzielen, Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu entdecken, sie einzuschätzen und zu verstehen und ihnen vorzubeugen. Jedes Arzneimittel kann potenziell unerwünschte Wirkungen auslösen. Diese möglichst genau zu kennen und einschätzen zu können, ist enorm wichtig um jede Patientin/jeden Patienten gut behandeln zu können. I.d.R. sind bei Zulassung eines Medikamentes noch nicht alle möglichen Nebenwirkungen bekannt. Darum ist es notwendig, dass auch nach der Marktzulassung Nebenwirkungen kontinuierlich und systematisch erfasst werden. Durch die gewonnenen Informationen kann die Sicherheit in der Anwendung des jeweiligen Arzneimittels gesteigert werden.
Wie werden Sicherheitsdaten erhoben und welche Vorkehrungen werden bereits in der frühen Entwicklungsphase von Medikamenten getroffen, um Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten?
Arzneimittel unterliegen strengen Regularien. Bereits vor der Zulassung eines Arzneimittels werden Sicherheitsdaten in großem Umfang erhoben. Zunächst wird ein Wirkstoff in Laborversuchen und genehmigungspflichtigen Tierversuchen getestet, bevor er in klinischen Prüfungen der Phase I zum ersten Mal wenigen Menschen verabreicht wird. Bei den Proband*innen in Phase-I-Studien handelt sich in der Regel um gesunde Menschen. In der Phase-I-Studie wird vor allem die Verträglichkeit des Arzneimittels geprüft, d. h. ob es für die Anwendung am Menschen generell geeignet ist. Kommt es zu unerwünschten Wirkungen, die nicht tolerierbar sind, wird die klinische Prüfung an dieser Stelle gestoppt.
Falls es nicht zu derartigen unerwünschten Wirkungen kommt, schließen sich daran die Phase-II-Studien – häufig mit ca. 100 bis 300 Personen – an, um erste Daten über die Wirksamkeit eines Arzneimittels bei der Erkrankung für die es vorgesehen ist zu erheben und zu bewerten. Die sog. Phase-III-Studien werden dann in der Regel mit einer großen Anzahl von Probandinnen und Probanden durchgeführt, um Informationen über die Wirksamkeit und ganz speziell auch über die Sicherheit, d. h. häufige, gelegentliche oder sogar seltene (1:1.000) Nebenwirkungen eines Arzneimittels zu sammeln. Diese kontrollierten randomisierten klinischen Prüfungen, in denen im Allgemeinen die Proband*innen in der Kontrollgruppe entweder mit der Standardtherapie oder einem Placebo behandelt werden, liefern belastbare Ergebnisse und bilden die Basis für die erste sog. Nutzen-Risiko-Bewertung durch die Arzneimittelbehörden bei der Zulassung. Wie bereits erwähnt hört die Erhebung von Sicherheitsdaten nicht mit der Marktzulassung auf. Seltene oder sehr seltene Nebenwirkungen können i.d.R. erst erfasst werden, wenn viele Patient*innen behandelt wurden. Dafür werden u.a. sog. Phase-IV-Studien durchgeführt und es werden Spontanmeldesysteme genutzt.
Wie und wo können Patienten unerwünschte Wirkungen von Medikamenten melden?
Es gibt die Möglichkeit für Patient*innen mögliche unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen über das Spontanmeldesystem der zuständigen Arzneimittelbehörde (BfArM oder PEI) zu melden. Die jeweiligen Formulare sind online unter https://nebenwirkungen.bund.de/ zugänglich. Im Spontanmeldesystem werden Verdachtsfälle von Nebenwirkungen erfasst, die außerhalb systematischer Untersuchungen „spontan“ dokumentiert und berichtet werden. Natürlich können aber die Patient*innen auch ihre/n Behandler*in informieren und sie/ihn bitten, die mögliche unerwünschte Wirkung zu melden. Bei der MS gibt es als besonderes Angebot noch das REGIMS, ein Immuntherapieregister, das die Arzneimittelsicherheit in der MS-Therapie verbessern soll. Nimmt man als Patient*in an diesem Register teil, werden alle 6 Monate regelhaft der Krankheitsverlauf, die Medikation, ggf. Therapieänderungen sowie eventuell aufgetretene Nebenwirkungen erfasst.
Hinweis zur Nachfolge vom REGIMS-Register - Alexander Stahmann, Geschäftsführer bei MS Forschungs- und Projektentwicklungs-gGmbH
Nach Information von Prof. Berger hat REGIMS zum Jahreswechsel 2022/2023 den Betrieb eingestellt und es werden keine Meldungen mehr angenommen. Leider scheinen die Informationen auf der Website des kknms dies noch nicht zu berücksichtigen. Viele der ehemaligen REGIMS Zentren haben parallel auch am MS-Register der DMSG teilgenommen und hatten nun die Möglichkeit im Rahmen ihrer Teilnahme am MS-Register auch dort Pharmakovigilanzdaten zu dokumentieren.
Die Patient:innen mussten beim REGIMS, wie auch beim MS-Register zunächst in einem der teilnehmenden Zentren ihr Einverständnis erteilen, erst dann können von den Zentren Meldungen an die Register erfolgen. Allen bisherigen REGIMS Zentrum wurde angeboten, sofern sie dies nicht bereits sind, Teil des MS-Registers der DMSG zu werden. Für die bereits in beiden Registern beteiligten Zentren hat sich daher mit dem Ende von REGIMS nicht viel geändert, da diese zuletzt oft über unsere Datenbank für REGIMS dokumentiert haben. Für bisher nicht beim MS-Register teilnehmende Zentren, bzw. solchen die bisher nicht an der Dokumentation von Pharmakovigilanzmeldungen teilnehmen, suchen wir gern mit den Zentren gemeinsam nach einer Lösung.
Überwachung und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei MS-Therapien
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit und unerwünschte Nebenwirkungen von MS-Therapien zu überwachen, zu erfassen, zu bewerten und zu verbessern?
Grundsätzlich gelten alle o.g. Maßnahmen der Pharmakovigilanz auch für Medikamente, die zur Behandlung der MS eingesetzt werden. Bei Medikamenten, die schon viele Jahre auf dem Markt sind, ist die Erfahrung groß und das Wissen über potenzielle unerwünschte Arzneimittelwirkungen breit. Alle neueren Therapien wurden ebenfalls wie oben beschrieben präklinisch und in klinischen Studien der Phasen I, II und III ausführlich untersucht. Nach der Markzulassung finden häufig nicht-interventionelle/Phase –IV-Studien statt, um auch seltene Nebenwirkungen zu detektieren. Bei Verdacht auf eine Nebenwirkung können Ärztinnen und Ärzte aber auch Patient*innen selbst dies z.B. über das online Portal https://nebenwirkungen.bund.de/ melden. Bei bestimmten Therapeutika (z.B. Natalizumab) ergreifen die Pharmafirmen spezielle Maßnahmen um bestimmte besonders bedrohliche Nebenwirkungen (bei Natalizumab ist das die PML) zu überwachen und ergreifen Maßnahmen zur Prävention.
Wie wägt man das Risiko-Nutzen-Profil von verlaufsmodifizierenden Therapien bei MS ab und wie beeinflusst es die Entscheidungen von Ärzten bei der Auswahl und Empfehlung?
Grundsätzlich wird vor dem Beginn einer verlaufsmodifizierenden Therapie zunächst abgeschätzt, wie aktiv die MS ist. Je aktiver die Erkrankung (Hinweise dafür sind: hohe Schubfrequenz, viele Läsionen in der MRT, spinale Läsionen etc.), desto eher wird zu hoch wirksamen Therapien geraten, die dann auch potenziell schwerwiegendere Nebenwirkungen haben können. Das Risiko, dass der/die Betroffene eine Behinderung durch die MS davonträgt, wiegt für uns als Behandler*innen i.d.R. schwerer als potenzielle unerwünschte Wirkungen der Therapie. Natürlich müssen aber immer die individuellen Faktoren jeder Patientin/jedes Patienten (z.B. Vorerkrankungen) und mögliche Ängste und Bedenken berücksichtigt werden. Die Entscheidung für eine verlaufsmodifizierende Therapie ist immer eine gemeinsame Entscheidung, die ausreichend Beratung und Bedenkzeit benötigt.
Gibt es spezifische Richtlinien für Ärzte, welche regelmäßigen Untersuchungen für ein bestimmtes MS-Medikament nötig sind, um schwere Nebenwirkungen zu verhindern?
Ja, solche Richtlinien gibt es. Bereits bei der Zulassung eines Medikaments, das dann auf den Markt kommt, wird von der Zulassungsbehörde (in Europa ist das die Europäische Arzneimittelagentur (EMA)) festgelegt, welche Kontrolluntersuchungen notwendig sind und welche Indikationseinschränkungen es möglicherweise gibt. Diese müssen die behandelnden Neurolog*innen kennen und mit den Patient*innen besprechen. Gut nachlesbar sind sie z.B. auf der Homepage des Krankheitsbezogenen Kompetenznetz Multiple Sklerose (KKNMS) im sogenannten „MS-Qualitätshandbuch“ unter der Rubrik „Monitoring & Maßnahmen“. Wie bereits erwähnt, spielt die Pharmakovigilanz auch nach der Marktzulassung eines Medikamentes eine entscheidende Rolle. Liegen durch Langzeitbeobachtung bzw. „real-world-Daten“ neue Informationen zu einem Arzneimittel vor, kann es vom sog. Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA überprüft werden. Im Anschluss daran werden mitunter die Empfehlungen zum Monitoring und ggf. auch zur Indikationsstellung angepasst. Auch diese Sicherheitshinweise findet man dann z.B. auf der Seite der KKNMS. Zudem werden wir als Ärztinnen und Ärzte über die neusten Entwicklungen per Rote-Hand-Brief zügig informiert.
Welche Rolle spielen klinische Studien und Langzeitbeobachtungen bei der Pharmakovigilanz von MS-Therapien?
Klinische Studien und Langzeitbeobachtungen spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Bevor ein MS-Therapeutikum auf den Markt kommt und bei vielen, vielen Patient*innen angewendet wird, müssen verschiedene Stufen der klinischen Prüfung (präklinische (Tier-)Versuche und klinische Studien der Phase I-III) durchlaufen werden. Nur wenn in diesen klinischen Studien keine schwerwiegenden Nebenwirkungen auftreten, wird das Medikament zugelassen. Nach der Marktzulassung sind dann sog. Phase-IV-Studien bzw. Langzeitbeobachtungen von großer Bedeutung. Manche seltenen Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen lassen sich erst feststellen, wenn das Medikament in der Breite, also bei vielen MS-Patient*innen weltweit angewendet wird. So war das z.B. bei Alemtuzumab (Lemtrada®) oder noch dramatischer bei Daclizumab (Zinbryta®) der Fall. Durch die Erfahrungen aus den Langzeitbeobachtungen können und müssen dann die Empfehlungen für das bestimmte MS-Medikament angepasst werden. Sind die Nebenwirkungen zu schwerwiegend, kann es auch sein, dass das Medikament wieder vom Markt genommen wird.
Welche zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen gelten bei der Anwendung von MS-Medikamenten in der Schwangerschaft, bei Kindern und Jugendlichen sowie bei älteren Patienten?
Schwangere Patientinnen, Kinder/Jugendliche und ältere Patient*innen stellen besondere Patientengruppen dar. Da sie in klinischen Studien i.d.R. ausgeschlossen werden, gibt es vor Marktzulassung häufig keine Sicherheitsdaten zur Anwendung der entsprechenden Medikamente bei diesen Gruppen. Bei bestimmten MS-Medikamenten ist bekannt, dass sie eine fruchtschädigende Wirkung haben. Diese dürfen dann auf keinen Fall in der Schwangerschaft angewendet werden und wir müssen über sichere Verhütung während der Therapie aufklären. Bei anderen Medikamenten ist eine Schwangerschaft, z.B. im therapiefreien Intervall ggf. möglich und muss dann gut geplant werden.
Bei älteren Patient*innen müssen wir potenzielle Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten bedenken und auf Dinge wie eine eingeschränkte Leber- oder Nierenfunktion achten. Manchmal sind dann die vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen aus unserer Sicht auch nicht ausreichend und wir empfehlen engmaschigere Laborkontrollen.
Für Kinder/Jugendliche sind nicht alle MS-Medikamente tatsächlich zugelassen, da die meisten bei Erwachsenen zugelassenen MS-Therapien nicht in randomisierten, kontrollierten Studien bei Kindern getestet wurden. Aktuell gibt es Zulassungen für die Interferone und Glatirameracetat (Jugendlichen ab 12 Jahren (Betaferon®, Avonex®, Copaxone®) bzw. Kindern ab 2 Jahren (Rebif®) sowie für Fingolimod (Zulassung zur Behandlung der (hoch-)aktiven schubhaften MS bei 10-18-jährigen Kindern und Jugendlichen). In Konstellationen, wo diese Medikamente nicht in Frage kommen, muss je nach Einzelfall entschieden werden ggf. auch ein nicht-zugelassenes Medikament einzusetzen und entsprechend dann besonders engmaschige Kontrollen durchzuführen.
Wie können Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten bei MS-Patienten berücksichtigt und überwacht werden?
Bei Patient*innen mit weiteren Erkrankungen zusätzlich zur MS muss vor Therapiebeginn mit einem MS-Medikament eine ausführliche Medikamentenanamnese erfolgen. Dies hilft im Vorhinein schon potenzielle Wechselwirkungen zu minimieren. Die Patient*innen sollten zudem in der neurologischen Sprechstunde frühzeitig angeben, falls sie aufgrund einer anderen Erkrankung ein neues Medikament einnehmen müssen. Es gibt bestimmte Programme, in die die jeweiligen Medikamente eingegeben werden und dann auf Wechselwirkungen geprüft werden können (an der MHH beispielsweise „AiDKlinik). Patient*innen mit einer Vielzahl an verschiedenen Medikamenten müssen ggf. noch engmaschiger als in den Empfehlungen vorgegeben klinisch und laborchemisch kontrolliert werden.
Information und Ressourcen zur Pharmakovigilanz bei MS-Therapien
Welche Informationsquellen stehen Ärzten und Patienten zur Verfügung, um aktuelle Informationen zur Pharmakovigilanz bei MS-Therapien zu erhalten? Und welche Rolle spielen Rote-Hand-Briefe?
Während klinischer Studien werden die zuständigen Studienärzt*innen durch den Sponsor (also i.d.R. den Hersteller des jeweiligen Medikaments) unmittelbar über aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Pharmakovigilanz informiert, da im Rahmen klinischer Studien alle potenziellen Nebenwirkungen unmittelbar gemeldet werden müssen. Nach Marktzulassung eines Medikamentes greife ich als Neurologin persönlich, wie oben schon angedeutet, gerne auf die Homepage des KKNMS zurück, wo sich die aktuellsten Empfehlungen nachlesen lassen. Diese Internetseite empfehle ich auch meinen Patient*innen. Rote-Hand-Briefe sind für uns ebenfalls ganz, ganz wichtig. Einige sicherheitsrelevante Informationen wie Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Anwendung bei kritischen Patientengruppen etc. sind zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht vollständig bekannt und werden erst durch die breitere Anwendung nach Zulassung und Markteinführung offenbar. Sind es Informationen, die ein unmittelbares Handeln für Ärzt*innen erfordern, müssen diese schnellstmöglich mitgeteilt werden. Dies geschieht mittels der sog. Rote-Hand-Briefe, die von den Pharmaunternehmen selbst verschickt werden. Der Inhalt und auch, wer die Briefe erhält, werden mit der zuständigen Bundesoberbehörde (also dem BfArM oder dem PEI) abgestimmt. Auf den Internetseiten des BfArM und des PEI kann man alle Rote-Hand-Briefe seit 2006 bzw. 2007 nachlesen.
Wie können Patienten Bedenken oder Unsicherheiten bezüglich der Sicherheit ihrer MS-Therapie mit ihrem Arzt besprechen?
Betroffene sollten niederschwellig solche Bedenken und Unsicherheiten ansprechen können. Das Ziel von uns als Neurolog*innen ist es, eine möglichst gute und passende Therapie für jede Einzelne/jeden Einzelnen zu finden. Das kann nur gelingen, wenn wir umfassend aufklären und gleichzeitig unsere Patient*innen ihre Sorgen z.B. im Rahmen der ambulanten Vorstellung offen aussprechen. Manchmal hilft es, sich in Vorbereitung auf den Arzttermin Stichpunkte zu den Themen, die man ansprechen möchte, zu machen. Ich kann nur empfehlen: Bedenken frühzeitig und niederschwellig ansprechen! Das erhöht im Nachhinein ganz sicher auch die Therapieadhärenz und ist sowohl für die Patient*innen aber auch für uns als Neurolog*innen viel besser, als wenn keine offene Kommunikation stattfindet.
Rolle der Neurologen bei der Pharmakovigilanz
Welche Fortschritte wurden in der Pharmakovigilanz gemacht, um die Sicherheit und Wirksamkeit von MS-Medikamenten zu verbessern?
Die therapeutische Landschaft der MS hat sich in den letzten Jahren enorm verändert und es konnten immer mehr wirksame Therapeutika zugelassen werden, die Behandler*innen und Patient*innen ein breites Spektrum bieten, aus dem die jeweilige Therapie ausgewählt werden kann. Das ist auf der einen Seite eine großartige Entwicklung, da wir so den MS-Betroffenen einfach vielmehr anbieten können und es eigentlich für jede und jeden eine „passende“ Therapie gibt. Auf der anderen Seite kann es auch sehr unübersichtlich werden und als Neurolog*in sollte man alle Entwicklungen im Blick haben. Hier hilft mir persönlich v.a. das bereits erwähnte Krankheitsbezogene Kompetenznetz Multiple Sklerose (KKNMS) sehr weiter. Das deutschlandweite Forschungsnetzwerk hat sich zur Aufgabe gemacht die Versorgung von MS-Betroffenen zu verbessern. Dazu gehört ganz klar auch die Pharmakovigilanz. Unter anderem konnte aus dem KKNMS heraus unter Leitung von Prof. Klaus Berger das „REGIMS“ Register ins Leben gerufen werden. REGIMS ist ein Immuntherapieregister, das die Arzneimittelsicherheit in der MS-Therapie verbessern soll. Es hat das Ziel Häufigkeit, Art, Charakteristika und Auswirkungen auftretender Nebenwirkungen aktueller und neuer Immuntherapeutika in der klinischen Routinebehandlung der MS zu erfassen. Beteiligt sind dabei nicht nur Ärzt*innen sondern auch Patient*innen.
Neben den Entwicklungen, die von Behandlerseite angestoßen wurden, sind auch die Pharmaunternehmen sehr bemüht, die Pharmakovigilanz zu verbessern. Besonders hervorzuheben ist hier sicherlich das Pharmakovigilanz-Programm zu Natalizumab. Wie viele der Zuhörer*innen vermutlich wissen, hat Natalizumab als besonders bedrohliche Nebenwirkung die PML. Hier gibt es verschiedene Faktoren, die das Risiko für das Auftreten der PML unter Natalizumab erhöhen. Nachdem diese Erkenntnisse gewonnen wurden, hat die Herstellerfirma beispielsweise einen Rote-Hand-Brief mit Maßnahmen zur Minimierung des PML-Risikos versendet. Unter Natalizumab wird jeder PML-Fall sehr streng erfasst und alle weltweiten Fälle sind einsehbar. Aus meiner Sicht ist Natalizumab ein Beispiel für ein ausgesprochen gutes Pharmakovigilanz-Programm seitens des Herstellers.
Welche Bedeutung hat die Pharmakovigilanz für die Patientensicherheit und das Vertrauen in die MS-Behandlung?
Die Pharmakovigilanz ist von entscheidender Bedeutung für die Patientensicherheit. Nur durch die kontinuierliche Erfassung und Untersuchung von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen kann das Wissen zu den verschiedenen Therapeutika wachsen. Auf diese Daten können sich dann die Behandler*innen gemeinsam mit den Patient*innen bei der Auswahl der Therapie stützen. Ohne Pharmakovigilanz ist keine informierte Therapieentscheidung möglich und potenzielle Nebenwirkungen unter der Behandlung könnten deutlich schlechter eingeordnet werden. Die Pharmakovigilanz ist somit unabdingbar für das Vertrauen in die MS-Behandlung.
Wie wichtig sind Neurologen für die Pharmakovigilanz und Überwachung von MS-Therapien?
Sehr wichtig! Neurolog*innen sind diejenigen, die die Therapieindikation stellen, die Betroffenen über die jeweiligen MS-Therapeutika aufklären und schließlich die Patient*innen in regelmäßigen Kontrolluntersuchungen sehen. Sie sind die Expert*innen für die eingesetzten Präparate und sollten sich mit potenziellen Nebenwirkungen und Wechselwirkungen gut auskennen, um eine umfassende Aufklärung zu gewährleisten und potenzielle unerwünschte Wirkungen u.a. durch angemessene Kontrolluntersuchungen führzeitig zu erkennen. Darüber hinaus bekommen Neurolog*innen die für sie relevanten Rote-Hand-Briefe vom BfArM oder PEI und müssen die in ihnen enthaltenen Informationen einordnen können, um dann unverzüglich die betroffenen Patient*innen zu informieren.
Blitzlicht-Runde
Vervollständigen sie den Satz: „Für mich ist die Multiple Sklerose...
Eine unglaublich interessante und herausfordernde neuroimmunologische Erkrankung, bei deren Behandlung sich in den letzten 10-15 Jahren wahnsinnig viel getan hat und die mich jeden Tag aufs Neue reizt.
Welchen Durchbruch in der Forschung und Behandlung zur MS wünschen Sie sich in den kommenden 5 Jahren?
Ich wünsche mir, dass -analog zu den tollen Entwicklungen der letzten Jahre auf dem Feld der schubförmigen MS- ein Durchbruch bei der Behandlung der primär und sekundär chronisch progredienten MS gelingt.
Verabschiedung
Möchten sie den Hörerinnen und Hörern noch etwas mit auf dem Weg geben?
Ich möchte mich ganz herzlich fürs Zuhören und das Interesse an diesem spannenden Thema bedanken und allen Betroffenen ans Herz legen, ihre möglichen Bedenken und Sorgen, was das Thema Arzneimittelsicherheit/potenzielle Nebenwirkungen angeht, offen gegenüber den Behandler*innen zu äußern, damit im gemeinsamen Gespräch eine informierte Therapieentscheidung getroffen werden kann. Das Feld der MS-Therapeutika kann mitunter sehr verwirrend und überfordernd sein, daher sollten Unklarheiten und Ängste unbedingt angesprochen werden.
Wo findet man sie und ihre wissenschaftlichen Arbeiten im Internet?
Meine Veröffentlichungen findet man unter Nora Möhn – Search Results – PubMed (nih.gov). Zudem gibt es weitere Informationen auf der Internetseite der MHH-Neurologie und hier: https://www.clinician-scientist.de/practis-unsere-kollegiatinnen-2/.
Ich hoffe, Du weißt nun mehr über das Thema Pharamkovigilanz und traust Dich mögliche Bendenken und Ängste gegenüber Dir vorgeschlagenen Therapien bei Deiner Ärztin oder Deinem Arzt anzusprechen.
Und denk daran, auch wenn die MS deutlich an Schrecken verloren hat, so ist sie doch eine ernstzunehmende Erkrankung, die sowohl medikamentös als auch mit einem gesunden Lebensstil so gut es geht ausgebremst werden sollte. Damit Du auch in mehreren Jahrzehnten noch ein erfülltes Leben führen kannst und Dich nicht über verpasste Chancen ärgern musst.
Bis bald und mach das Beste aus Deinem Leben,
Nele
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